BR Finanzen
Vertreten durch den Inhaber:

Benjamin Reinhard

Geschäftssitz:
Kirchstr. 3a
55257 Budenheim bei Mainz

Beratung vor Ort:
„Finanzbahnhof“
An der Ochsenwiese 12
55124 Mainz
(Termine nur nach Vereinbarung)

Veranstaltungen:
Benjamin Reinhard
Anni-Eisler-Lehmann-Str. 3 (im Coworking-M1)
55122 Mainz

Benjamin Reinhard ist selbstständiger Partner der Honorarfinanz AG. Benjamin Reinhard ist Vertraglich gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach der Honorarfinanz AG, Karlsruhe Amtsgericht Mannheim – HRB 718221, Zulassung nach § 15  WpIG – BaFin ID 80162401 Anlageberatung (§2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) und Anlagenvermittlung (§2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG).

Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WplG)

Die Honorarfinanz AG verfügt über die Erlaubnis, Finanzdienstleistungen der Anlageberatung (§2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) und Anlagenvermittlung (§2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) zu erbringen, und ist damit ein eigenständiges Finanzdienstleistungsinstitut.

Registrierungs- und Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

Eintragung in das Honorar-Anlageberaterregister nach §36c Wertpapierhandelsgesetz

Die Honorarfinanz AG ist mit Bescheid vom 03. Dezember 2015 in das Honorar-Anlageberaterregister (abrufbar unter www.bafin.de) eingetragen worden und erbringt in ihrer Hauptniederlassung ausschließlich die Honorar-Anlageberatung.

Erlaubnis nach Gewerbeordnung:

Behörde für die Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO:

Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-0
Telefax: 06131 262-1113
E-Mail: Service@rheinhessen.ihk24.de

Versicherungsvermittlerregister (einsehbar unter http://www.vermittlerregister.info/fa-recherche)
Registrierungsnummer gem. § 11a GewO: D-FQMJ-7YLVI-68; Gesetzliche Informationen nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung finden Sie hier.

Berufsbezeichnung:

Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Gesetzliche Information nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

Berufsrechtliche Regelungen:
– § 34d GewO
– § 34 c GewO
– §§ 59-68 VVG
– VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11 Absatz 1 Nr. 4 VersVermV:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0-180-600 58 50
(20 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 50 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)

Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstrasse 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Postfach 64 02 22, 10048 Berlin
www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de

Mitgliedschaft:
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-0
Telefax: 06131 262-1113
E-Mail: Service@rheinhessen.ihk24.de

Haftungsausschluss:

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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

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